Was ändert sich 2025 in Hamburg?

Was ändert sich 2025 in Hamburg?

17. Februar 2025 / Babette Burgdorf

Wie heißt es so schön: Neues Jahr, neues Glück!? Wenn sich das alte Jahr verabschiedet und das neue Jahr kräftigen Fußes auf uns zumarschiert, stellen sich viele Hamburger:innen die Frage, welche Neuerungen das Jahr 2023 mit sich bringt. Zeit auch für uns, euch zu erklären. was sich 2023 in Hamburg ändert.

Bürgergeld: Förderung, Sanktionen, Effektivität steigern

Seit seiner Einführung am 1. Januar 2005 stand Hartz IV in der Kritik. Nach 22 Jahren wurde es Zeit für eine Neuerung, die nicht nur den Namen auf »Bürgergeld« ändert. Während das letzte Jahr für einige etwas entspannter war, weil sie keine Sanktionen fürchten mussten, wird in diesem Jahr wieder mehr Druck ausgeübt.

Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen

  • Ablehnung zumutbarer Arbeit: Leistungsempfänger, die ohne triftigen Grund eine zumutbare Beschäftigung ablehnen, müssen mit einer Kürzung des Bürgergelds um 30 % für die Dauer von drei Monaten rechnen.

  • Versäumte Termine: Wer einen Termin im Jobcenter ohne wichtigen Grund verpasst, erhält eine Kürzung von 30 % für einen Monat.

Anpassung der Zumutbarkeitskriterien

  • Arbeitsweg: Ein längerer Arbeitsweg von bis zu drei Stunden täglich für Hin- und Rückfahrt gilt künftig als zumutbar. Bei einer Beschäftigung unter sechs Stunden sind zweieinhalb Stunden Arbeitsweg zumutbar.

Einführung einer Arbeitsaufnahmeprämie

  • 1.000-Euro-Prämie: Personen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und mindestens ein Jahr ohne Bürgergeld auskommen, erhalten eine einmalige Prämie von 1.000 Euro als Anschubfinanzierung.

Verkürzung der Karenzzeit

  • Schonvermögen und Wohnungsgröße: Die bisherige Karenzzeit, in der Vermögen und Wohnungsgröße nicht überprüft wurden, wird von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.

Keine Erhöhung der Regelsätze

  • Nullrunde 2025: Die Höhe des Bürgergelds bleibt im Jahr 2025 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich.

Mindestlöhne 2025

Allgemeine Mindestlöhne


Nachdem 2024 der allgemeine Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde angehoben wurde, steigt 2025 auf 12,82 brutto pro Stunde.

Branchenspezifische Mindestlöhne

Mindestlohn in der Pflege

 
Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Ungelernte Arbeitnehmer 15,50 € (seit Mai 2024) 16,10 € (ab Juli 2025)
Arbeitnehmer mit mind. 1 Jahr Ausbildung 16,50 € (seit Mai 2024) 17,35 € (ab Juli 2025)
Pflegefachkräfte 19,50 € (seit Mai 2024) 20,50 € (ab Juli 2025)

Handwerk

Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Ungelernte Arbeitnehmer 14,20 € 14,35 €
Gesellen 15,80 € 16,00 €

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Beschäftigte mit elektrotechnischen Tätigkeiten 14,10 € 14,41 €

 

Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Ungelernte Arbeitnehmer 12,50 € 13,00 €
Gesellen 14,50 € 15,00 €

Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Alle Arbeitnehmer 14,10 € 14,50 €

Mindestlohn in anderen Branchen

Mindestlohn in der Leiharbeit (Zeitarbeit)

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Mindestlohn 14,00 € (seit Nov. 2024) 14,53 € (ab März 2025)

Mindestlohn in der Gebäudereinigung

Lohnkategorie Mindestlohn 2024 (brutto/Stunde) Mindestlohn 2025 (brutto/Stunde)
Innen- und Unterhaltsreinigung 13,90 € 14,25 €
Glas- und Fassadenreinigung 17,10 € 17,65 €

Krankenkassenbeiträge

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 % des Bruttoeinkommens. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde zum Jahresbeginn 2025 auf 2,5 % angehoben. Dieser Zusatzbeitrag wird von den Krankenkassen individuell festgelegt und kann daher zwischen den Kassen variieren.

Zudem treten folgende Änderungen in Kraft:

Kategorie Wert 2025 Erläuterung
Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % Gesetzlich festgelegter Beitragssatz zur Krankenversicherung.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,5 % Individuell von den Krankenkassen erhoben, durchschnittlich festgelegt.
Durchschnittlicher Gesamtbeitrag 17,1 % Summe aus allgemeinem Beitragssatz und durchschnittlichem Zusatzbeitrag.
Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 € monatlich Obergrenze des Bruttoeinkommens, bis zu der Beiträge erhoben werden.
Arbeitnehmeranteil Hälfte des Gesamtbeitrags (8,55 % + Zusatzbeitrag) Arbeitnehmer zahlen die Hälfte des Beitrags, einschließlich Zusatzbeitrag.
Arbeitgeberanteil Hälfte des Gesamtbeitrags (8,55 % + Zusatzbeitrag) Arbeitgeber tragen die andere Hälfte des Beitrags.

Individuelle Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Einige Krankenkassen haben ihre Zusatzbeiträge für 2025 bekannt gegeben. Für Versicherte bedeutet die Erhöhung des Zusatzbeitrags höhere Abzüge vom Bruttoeinkommen. Besonders in Hamburg, wo viele Menschen überdurchschnittlich verdienen, könnte die gestiegene Beitragsbemessungsgrenze für einen Teil der Bevölkerung höhere Abgaben bedeuten.

Hier ein Überblick über einige Beispiele:

  • BKK firmus: 1,84 %
  • hkk: 2,19 %
  • DAK-Gesundheit: 2,8 %

Es lohnt sich, die Zusatzbeiträge der verschiedenen Krankenkassen zu vergleichen, da hier Einsparungen möglich sind.

Tipp: Ein Wechsel der Krankenkasse ist möglich und kann finanzielle Vorteile bringen. Du kannst dich bei deiner Krankenkasse oder auf entsprechenden Portalen über die aktuellen Konditionen informieren.
 

Kinder

Kindergeld

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es keine gestaffelten Zuschläge für weitere Kinder im Kindergeld. Das Kindergeld beträgt nun einheitlich 255 Euro pro Kind, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Anpassung des Kinderzuschlags

  • Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wurde um 5 Euro auf 297 Euro pro Kind und Monat erhöht. Auch diese Anpassung erfolgt automatisch für bereits berechtigte Familien.
    news/kindergeld-kinderzuschlag-2025?utm_source=chatgpt.com" target="_blank">Startseite | Bundesagentur für Arbeit

Unterhalt

Es wird mehr Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern fällig. Mehr Informationen findest du in der aktualisierten »Düsseldorfer Tabelle«.

Kinderfreibetrag

Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben. Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 4.800 Euro pro Elternteil bzw. 9.600 Euro pro Kind.

Wohngeld

Zum 1. Januar 2025 wurden in Deutschland wichtige Änderungen beim Wohngeld eingeführt, um einkommensschwache Haushalte angesichts steigender Lebenshaltungskosten besser zu unterstützen. Hier ein Überblick über die wesentlichen Anpassungen:

  • Erhöhung des Wohngeldes: Das Wohngeld wurde durchschnittlich um 15 % erhöht, was einer Steigerung von etwa 30 Euro pro Monat entspricht.
  • Anpassung der Einkommensgrenzen: Die Einkommensgrenzen für den Wohngeldbezug wurden angehoben, sodass mehr Haushalte Anspruch auf diese Unterstützung haben.

  • Regelmäßige Dynamisierung: Erstmals wurde eine zweijährliche Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung eingeführt, um die Kaufkraft der Empfängerinnen und Empfänger zu sichern.

  • Automatische Anpassung für bestehende Empfänger: Für Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, erfolgte die Erhöhung automatisch; ein erneuter Antrag war nicht erforderlich.

  • Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit: Zusätzlich wurde die Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt, die steuerliche Vorteile für sozial orientierte Wohnungsunternehmen bietet, um den Bau und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum zu fördern.

Wichtig: Prüfe, ob du einen Anspruch hast, denn dieser dieses wird gezahlt, wenn du keine Sozialleistungen erhältst, aber dennoch mit wenig Geld haushalten musst

Rente

Rentenerhöhung

Zum 1. Juli 2025 ist eine Rentenerhöhung von 3,5 % geplant. Dies bedeutet für eine monatliche Rente von 1.500 Euro einen Anstieg um 52,50 Euro auf 1.552,50 Euro.

Beitragssatz zur Rentenversicherung

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 % des Bruttoeinkommens.

Steuerpflichtiger Rentenanteil

  • Für Neurentnerinnen und Neurentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 % auf 83,5 %. Somit bleiben 16,5 % der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Beitragsbemessungsgrenze

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wurde auf 8.050 Euro monatlich angehoben. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht zur Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen.

Anpassung der Regelaltersgrenze

  • Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise an. Personen des Geburtsjahrgangs 1959 erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten. Für spätere Jahrgänge erhöht sich das Renteneintrittsalter weiter bis auf 67 Jahre.

Rentenniveau

  • Das Rentenniveau, also das Verhältnis der Standardrente zum durchschnittlichen Einkommen, soll über das Jahr 2025 hinaus bis 2039 bei 48 % stabilisiert werden. Dies soll durch die Errichtung der Stiftung „Generationenkapital“ unterstützt werden, die ab 2036 jährlich 10 Milliarden Euro zur Stabilisierung beitragen soll.

 

Steuern

Einkommensteuer

Erhöhung des Grundfreibetrags

  • Der steuerliche Grundfreibetrag wurde um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei und dient der Sicherstellung des Existenzminimums.

2. Anpassung des Einkommensteuertarifs

  • Die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs wurden – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – um 2,6 % nach rechts verschoben, um die Effekte der kalten Progression auszugleichen.

Anpassung des Solidaritätszuschlags

  • Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde auf 39.900 Euro angehoben, wodurch mehr Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von der Zahlung des Zuschlags befreit sind.

 

Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten

  • Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt.
  • Als Frührentner:in kannst du – ohne Rentenkürzung – beliebig viel hinzuverdienen.
  • Als Erwerbsminderungsrentner:in profitierst du von einer Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze.

Midi-Jobs

  • Der Übergangsbereich wurde auf 556,01 Euro pro Monat angehoben.

Das bedeutet:
Bis zu dieser Grenze musst du weniger Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Umbenennung der Homeoffice-Pauschale

Die bisherige Homeoffice-Pauschale heißt nun Telearbeitspauschale. Die steuerlichen Rahmenbedingungen bleiben dabei weitgehend unverändert:

Tabaksteuer

Zum 1. Januar 2025 folgt eine Erhöhungen der Tabaksteuer, die sowohl klassische Tabakprodukte als auch E-Zigaretten betreffen.
 

Produkt Steuer 2024 Steuer 2025 Erläuterung
Zigaretten 11,15 Cent pro Zigarette 11,71 Cent pro Zigarette Steuer pro Packung (20 Stück) steigt um ca. 11 Cent.
Feinschnitt-Tabak 54,39 €/kg 57,85 €/kg Feinschnitt wird teurer, häufig genutzt zum Selberdrehen.
Pfeifentabak 19,00 €/kg 21,00 €/kg Anstieg betrifft auch andere Rauchprodukte wie Pfeifentabak.
Wasserpfeifentabak 19,00 €/kg 21,00 €/kg Wasserpfeifentabak wird ebenfalls teurer.
E-Zigaretten-Liquids 20 Cent/ml 26 Cent/ml Steuer für 10 ml Liquid steigt um 60 Cent (neu: 2,60 € Steuer pro 10 ml).

Immobilien

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Hamburg eine reformierte Grundsteuer. Die ersten Bescheide werden ab März 2025 versendet, und die Zahlung ist erstmals am 30. April 2025 fällig. Hamburg hat ein eigenes Modell entwickelt, das den spezifischen Anforderungen der Stadt gerecht wird.

Hamburgs eigenes Modell

Hamburg nutzt ein eigenes Grundsteuermodell, das auf der reinen Grundstücksfläche basiert. Anders als das Bundesmodell wird der Bodenrichtwert nicht einbezogen, was auch bedeutet, dass das Verfahren ist weniger komplex und transparenter ist.
  • Wichtiger Hinweis: Eigentümer mussten bis Ende 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben, um die Werte berechnen zu können.

Neues Grundsteuer-Modell

Text

Abgabe der Grundsteuererklärung

  • Die Abgabefrist deiner Grundsteuererklärung wurde auf bis Ende Januar verlängert (vorher Ende Oktober).

Gebäudeversicherungen

ufgrund zunehmender Klima- und Wetterextreme erhöhen sich die Beiträge für Gebäudeversicherungen, insbesondere für Tarife, die Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen abdecken.

Strom und Gas

Seit dem 1. Januar 2025 ist der CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Dies führt zu höheren Kosten für Gas- und Ölheizungen. Beispielsweise zahlen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas etwa 48 Euro mehr pro Jahr.

Zudem Awird der Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Metern) für viele Haushalte verpflichtend. Dies basiert auf dem novellierten Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und fördert den Übergang zu digitalen Stromzählern.
 

Energiepreisbremse

Ab 2025 gelten wieder die regulären Marktpreise.

Gastronomie und Handel

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Zum 28. Juni 2025 sind privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Online-Shops und digitale Angebote, die für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sein müssen.

E-Rechnungspflicht

Unternehmen im B2B-Bereich müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand elektronischer Rechnungen wird ab 2027 verpflichtend. Unternehmen sollten ihre Kassensoftware und Abrechnungssysteme entsprechend anpassen.

 

 

HVV

Fahrkartenpreise

Der HVV hebt pünktlich zum Jahreswechsel seine Preise um durchschnittlich 5,2 Prozent an.
 
Ticketart Preis 2024 Preis 2025 Änderung
Ganztageskarte (AB / 2 Ringe) 8,80 € 7,80 € -1,00 € (günstiger)
Kurzstrecke (Stadtverkehr) 1,90 € 2,00 € +0,10 €
Einzelfahrkarte (AB / 2 Ringe) 3,50 € 3,60 € +0,10 €
Wochenkarte (AB / 2 Ringe) 33,50 € 42,50 € +9,00 €
Monatskarte (AB / 2 Ringe) 112,00 € 121,00 € +9,00 €
Deutschlandticket 49,00 € 58,00 € +9,00 €
Online-Einzelfahrkarte (AB / 2 Ringe) 3,26 € (7 % günstiger) 3,35 € (7 % günstiger) Preis bleibt um 7 % reduziert
Online-Tageskarte (AB / 2 Ringe) 8,18 € (7 % günstiger) 7,25 € (7 % günstiger) Preis bleibt um 7 % reduziert


Tipp: Online gekaufte Einzel- und Tageskarten bleiben weiterhin sieben Prozent günstiger als beim Kauf vor Ort.

Deutschlandticket (ehemals 49-Euro-Ticket)

Der Preis des Deutschlandtickets, auch als 49-Euro-Ticket bekannt, kostet nun 58 Euro pro Monat. Folglich müsste es im Volksmund nun 58-Euro-Ticket heißen.

KFZ

Führerscheinumtausch

Geboren Umtausch in fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein
1971 bis 1980 bis zum 19. Januar 2025

Umtausch/Ausgabe TÜV- oder HU-Plakette

Plakettenfarbe Umtausch
rosa frischen Aufkleber in Orange
Neu zugelassene Fahrzeuge blaue Plakette

E-Auto-Prämie

Die staatliche Förderung für Elektrofahrzeuge wird 2025 fortgesetzt, jedoch mit angepassten Fördersätzen. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Konditionen zu informieren, da die Prämienhöhe von Faktoren wie Fahrzeugtyp und -preis abhängt.

Autogas

Die steuerliche Begünstigung für Autogas (LPG) wird 2025 schrittweise reduziert, was zu höheren Kraftstoffpreisen führen kann. Autofahrer sollten diese Entwicklung bei ihrer Kostenplanung berücksichtigen.

C02-Steuer auf Benzin und Diesel

Der CO₂-Preis steigt 2025 weiter an, was zu höheren Kosten für fossile Kraftstoffe wie Benzin und Diesel führt. Dies soll Anreize für umweltfreundlichere Mobilitätsalternativen schaffen.

Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen

Die Mautbefreiung für emissionsfreie Fahrzeuge, wie Elektro-Lkw, bleibt bis zum 31. Dezember 2025 bestehen. Ab dem 1. Januar 2026 wird für diese Fahrzeuge ein um 75 % reduzierter Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten sowie die regulären Sätze für Lärm und Luftverschmutzung erhoben.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Gelber Schein)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist verpflichtend. Arbeitgeber erhalten die Krankmeldungen direkt von den Krankenkassen, wodurch der bisherige "Gelbe Schein" in Papierform entfällt.

Notvertretungsrecht für Ehepartner

Das Notvertretungsrecht für Ehepartner tritt in Kraft. Das bedeutet, dass dein:e Ehepartner:in künftig gesundheitliche Entscheidungen trifft, wenn du dazu nicht mehr in der Lage bist.

Tipp:
Mit einer Patientenverfügung machst du es ihr/ihm einfacher, deinen Wunsch für den Fall der Fälle zu erfüllen.

Babette Burgdorf
Echte Hamburger Deern, nicht nur hier aufgewachsen, sondern auch geboren. Als freie Content Writerin bin ich seit Anfang 2008 tätig und von Anfang an auf Hamburgausflug.de mit dabei. Ich liebe meine Hansestadt, den norddeutschen Charme und all die Möglichkeiten, die sich hier bieten. Die verklicker ich dir gern und hoff‘, ich kann dir n büschn Lust darauf machen, was du hier ankieken und erleben musst. In diesem Sinne: „Hummel, Hummel und Mors, Mors!“

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